Der Mensch ist frei in seinem Handeln - ein hohes Gut und Geschenk des Schöpfers. Er kann sich frei für das Gute - aber auch das Böse entscheiden. Im Schuldbekenntnis der Kirche, das wir oft zu Beginn der hl. Messe sprechen, heißt es: „Ich bekenne, Gott dem Allmächtigen, und allen Brüdern und Schwestern, dass ich Gutes unterlassen und Böses getan habe. ...“ Schuld kann also schon im Unterlassen des Guten bestehen (im Strafrecht kennen wir die ggf. strafbewehrte „unterlassene Hilfeleistung“). Niemand ist perfekt. Jesus selbst ist vielen begegnet, die von ihrer Umgebung als Sünder/innen abgestempelt und überheblich, in Verkennung ihrer eigenen Unzulänglichkeit, gemieden und verachtet wurden. Er hat sich ihnen zugewandt, voraussetzungslos vergeben („wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein“), die Liebe und Barmherzigkeit Gottes zugesprochen. Auf sie dürfen wir setzen! Vor den großen Festen laden wir wie viele andere Gemeinden auch in den sog. „geprägten Zeiten“ (Advent, Fasten-/Österliche Bußzeit) zu allgemeinen Bußgottesdiensten ein, die uns helfen wollen, (wieder einmal) unser Leben mit seinen Licht- und Schattenseiten in den Blick zu nehmen und um Vergebung da zu bitten, wo sie für uns notwendig geworden ist. Bei schwerer Sünde und Schuld fordert die Kirche aber auf zur persönlichen Beichte - bei einem priesterlichen Seelsorger Ihrer Gemeinde oder einem anderen Priester Ihres Vertrauens. Bitte nehmen Sie in diesem Fall persönlichen Kontakt auf.
Anmeldung bei Pfr. Peter Rüb - hier.