Tod und Beisetzung
In Ruhe Abschied nehmen
Stirbt jemand daheim, kann man nach dem Eintritt des Todes höchstens vier Stunden warten, bis man den Arzt informiert. Der Leichnam darf bis zu 36 Stunden (- in einigen Bundesländern 24 Stunden -) in der Wohnung bleiben, bis er in eine öffentliche Leichenhalle überführt wird. So können die Angehörigen genügend Zeit finden, sich zu verabschieden, beim Verstorbenen zu wachen und zu beten. Auch Kinder sollten nach Möglichkeit mit einbezogen werden. Oft werden Trauernde beruhigt von dem Frieden, der vom Antlitz einer/eines Verstorbenen ausgeht.
Beim Umgang mit dem Leichnam ist auf die menschlich und christlich gebotene Würde zu achten. Auch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen ist für das Bemühen zu danken, wenn Tote würdevoll aufbewahrt und Angehörigen ein geeigneter Raum und genügend Zeit zum Abschiednehmen gegeben werden. Es ist auch möglich, den Verstorbenen für die Totenwache nach Hause bringen zu lassen.
Der tote Körper hat seine Würde. Er zeigt etwas von der Persönlichkeit der/des Verstorbenen. So kann es ein letzter großer Liebeserweis am Verstorbenen sein, den Leichnam zu versorgen oder zumindest dabei zu sein, wenn Bestatter diesen Dienst unterstützend übernehmen. Für das Abschiednehmen ist es gut, wenn Angehörige ihre Scheu überwinden.
An was ist zu denken?
Den Toten flach betten, seine Augen schließen, das Kinn mit einem kleinen Kissen abstützen, überflüssiges Bettzeug und medizinische Geräte entfernen, den Leichnam waschen, die Haare kämmen, ankleiden, in die zusammen gelegten Hände ein Kreuz, einen Rosenkranz oder auch eine Blume legen, evtl. mit einem Laken abdecken. Die Fenster öffnen bzw. auf kühle Raumtemperatur achten, das Zimmer aufräumen, eine Kerze (evtl. die Taufkerze) entzünden, Blumen, ein Kreuz und Weihwasser an das Totenbett stellen.
Totenwache, Aussegnung und Sterberosenkranz/Totengebet
Für trauernde Angehörige und Freunde ist es hilfreich, wenn die Stunden zwischen Tod und Begräbnis nicht von bloßer Geschäftigkeit oder stummer Trauer geprägt sind. Das Abschiednehmen und Verweilen beim Toten ist wertvoll und unwiederbringlich!
Die Totenwache schenkt Zeit für den Abschied. Verwandte, Nachbarn, Freunde kommen zusammen und können den Tod wahrnehmen und begreifen, beten und ihrer Trauer Ausdruck geben. Je nach örtlichen Gewohnheiten versammelt man sich zur Totenwache im Trauerhaus, im Leichenhaus oder in der Kirche. Bei der Totenwache betrachtet man das Sterben eines Christen im Licht von Tod und Auferstehung des Herrn.
Vor der Überführung des Leichnams kann nach altem Brauch eine Aussegnung gehalten werden. Die Angehörigen können diese Feier der Verabschiedung selbst nach folgenden Elementen gestalten:
Besprengen des Sarges mit Weihwasser - Kreuzzeichen: „Im Namen des Vaters ...“ - Psalm 121 (im Gotteslob Nr. 67) - Kyrierufe - „Bevor wir den Leib unseres/unserer … aus dem Haus tragen, wollen wir miteinander beten: Vater unser ...“ - Abschließendes Gebet:
„Gott, unser Vater, wir empfehlen dir …
Für ihn/sie ist die Zeit der Pilgerschaft zu Ende.
Befreie ihn/sie von allem Bösen,
dass er/sie heimkehre in deinen ewigen Frieden.
Öffne ihm/ihr das Paradies,
wo es keine Trauer mehr gibt,
keine Klage und keinen Schmerz,
sondern Friede und Freude
mit deinem Sohn und dem Heiligen Geist
in Ewigkeit. Amen.
Im Namen des Vaters …
Gelobt sei Jesus Christus. In Ewigkeit. Amen.“
Hinweise für die Gestaltung der Totenwache stehen auch im Gotteslob Nr. 609, Rosenkranzgebet, Litaneien, Kreuzweg, Andacht zum Totengedenken, Psalmen und Lieder.
In unseren Pfarrgemeinden ist es üblich, ein oder zwei Rosenkränze oder - in manchen unserer Orte - Totengebete für die Verstorbenen zu beten. Die Gemeinde betet mit den Angehörigen für die Schwestern und Brüder, die der Herr zu sich gerufen hat. Und sie betet in jedem „Gegrüßet seist du, Maria“: „bitte für uns Sünder jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.“
Wer ist zu benachrichtigen, wenn jemand gestorben ist?
- Verwandte - verständigen
- Nachbarn - sind unterstützend da und können helfen
- Arzt - stellt den Totenschein aus
- Bestatter - übernimmt auf Wunsch alle organisatorischen Erledigungen (wie z.B. Standesamt)
- Pfarramt - Termine vereinbaren für Trauergespräch, Begräbnismesse bzw. Wort-Gottes-Feier, Beerdigung bzw. Urnenbeisetzung, Sterberosenkranz bzw. Totengebet
- Mesner/in - sorgt für das „Ausläuten“
- Standesamt - stellt die Sterbeurkunden aus
Gespräch mit dem Seelsorger
Seelsorger/innen der verschiedenen pastoralen Berufe dürfen Gottesdienste und Beisetzungen übernehmen. Ist es ein Priester, wird er in der Regel eine Begräbnismesse (Requiem) anbieten, ein/e Seelsorger/in anderer pastoraler Berufe (Diakon, Pastoralreferent/in, Gemeindereferent/in) eine Wort-Gottes-Feier als Trauer-/Auferstehungsgottesdienst mit oder ohne Kommunionspendung, je nach Wunsch der Angehörigen. Beerdigungen und Urnenbeisetzungen dürfen die Seelsorger/innen aller pastoralen Berufe gestalten.
Für die Vorbereitung einer kirchlichen Begräbnisfeier ist das Trauergespräch mit dem/der zuständigen Seelsorger/in wichtig. Man trifft sich im Pfarrhaus oder bei den Angehörigen zu Hause.
Die Hinterbliebenen berichten von Leben und Sterben ihres Toten, von seinem Wesen und Charakter, von Glauben und Werten. Es wird genügend Zeit sein, dass sie von ihrer Trauer, von Schmerz und auch von Dankbarkeit erzählen können. Dieses Gespräch zwischen Tod und Begräbnis tut den Angehörigen gut. Und auch für den/die Seelsorger/in selbst ist das Hören wichtig. Denn nur dann kann er/sie die rechten Worte für Ansprache/Predigt und die Auswahl der Texte für Gottesdienst und Beisetzung finden.
Für beides kann gemeinsam besprochen werden: die Auswahl der biblischen Lesungen; Lieder, Gesänge und Musik; Inhalt des Fürbittgebetes; ob jemand aus der Verwandtschaft Lektor/in macht, evtl. als Sarg- oder Urnenträger/in einen letzten Liebesdienst anbieten will ...
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